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Steuerliche Förderung: FAQ-Liste gibt Aufschluss – austauschpflichtige Heizkessel sind förderfähig

Das Bundesfinanzministerium hat Anfang des Jahres eine umfangreiche Liste veröffentlicht, in der auf Fragen zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden eingegangen wird. Im Zusammenhang mit Paragraf 35c EstG beträgt die steuerliche Förderung zwar nur 20 Prozent, allerdings liegen die förderfähigen Kosten bei 200.000 Euro.

Darüber hinaus wurde mit Veröffentlichung der Liste endgültig die Frage geklärt, ob auch austauschpflichtige Heizkessel förderfähig sind. Die Antwort lautet: Ja! Die Regelung gilt auch für austauschpflichtige Heizkessel, die 2020 saniert wurden und eben nicht im Rahmen des BAFA-Förderprogramms “Heizung mit erneuerbaren Energien” förderfähig waren.

Die FAQ-Liste kann auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden: www.bundesfinanzministerium.de