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Meisterpflicht für zwölf Handwerke wieder eingeführt

Der Bundestag hat Änderungen der Handwerksordnung beschlossen und damit auch die Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Berufen, darunter beispielsweise für Behälter- und Apparatebauer sowie Fliesen-, Platten- und Mosaikleger. Mit dem Beschluss ist eine bestandene Meisterprüfung künftig wieder in mehr Handwerksberufen die Voraussetzung dafür, sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig zu machen.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßte diese Entscheidung uneingeschränkt. Es sei eine gute Entscheidung für die Zukunft des Handwerks. Durch den vereinbarten Bestandsschutz müsse sich kein bereits existierender Betrieb Sorgen machen.

Unter anderem aus Wettbewerbssicht sei die Wiedereinführung des Meisterbriefs sinnvoll, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. „Wer als Einzelkämpfer einen Betrieb führt, muss keine Mitarbeiter zahlen, bildet keinen Nachwuchs aus. Natürlich kann derjenige anders kalkulieren und Niedrig-, oft sogar Tiefstpreise anbieten. Das aber geht zu Lasten der Betriebe, die Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen haben und zur Sicherung des Wohlstands unserer Gesellschaft beitragen.“

Informationen: www.bundestag.de; www.handwerk-bw.de