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Verschärftes Klimaschutzgesetz: Fachverband kritisiert Anschluss- und Benutzungszwang

Das landeseigene Klimaschutzgesetz (KSG) wird verschärft, mit weitreichenden Konsequenzen für die Heizungsinstallateure. Aktuell läuft die sechswöchige Verbändeanhörung, der Fachverband hat eine Stellungnahme abgegeben.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Klimaschutzministerin Thekla Walker sehen das verschärfte KSG als Grundstein für intensivere Anstrengungen für den Klimaschutz. „Daher werden zahlreiche Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen vorgeschlagen, wie beispielsweise in der Landesbauordnung, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu vereinfachen oder in der Gemeindeordnung, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, weitergehende Anforderungen bei der Wärme- und Energiewende festzusetzen.“

Eine wesentliche Neuerung mit gravierenden Auswirkungen auf die SHK-Betriebe ist aus Sicht des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg die Ermächtigungsgrundlage für Kommunen zum Anschluss und zur Benutzung von erneuerbaren Energien. Mit der Novelle soll das EWärmeG BW so geändert werden, dass die Anforderungen für den Einsatz von KWK oder mindestens 15 Prozent an Erneuerbarer Energien für das Wärmenetz gestrichen werden.

Dies würde bedeuten, dass der Anschluss eines Gebäudes an ein Wärmenetz als Erfüllungsoption gilt, auch wenn das Wärmenetz zu 100 Prozent mit fossiler Energie betrieben wird. Weiterhin soll die Gemeindeordnung so geändert werden, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang generell, neben den Gründen des Klimaschutzes, auch zur Sicherung der örtlichen Energieversorgung erlassen werden kann.

Informationen: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-wuerttemberg/klimaschutzgesetz/ und www.fvshkbw.de