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Heizungssanierung: neue Förderung seit 1. Januar 2020

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Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ist beschlossene Sache und damit 66 Maßnahmen zum Klimaschutz bis zum Jahr 2030. Auf den Weg gebracht wurden unter anderem:
•    das Klimaschutzgesetz mit verbindlichen CO2-Einsparzielen
•    die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit neuen Richtlinien zur Förderung
•    das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
•    das Brennstoffemissions-Handelsgesetz mit der CO2-Bepreisung
•    das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit Verbot des Einbaus von Ölheizungen.

Den Überblick zu behalten, ist da nicht ganz einfach! Deshalb hat der Fachverband SHK Baden-Württemberg für die baden-württembergischen Innungsfachbetriebe den aktuellen Sachstand kompakt aufbereitet und unter www.fvshkbw.de in den Downloadcenter eingestellt.

Besonders wichtig für die SHK-Betriebe sind die Informationen zu den neuen Förderrichtlinien für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die bisherige Förderung der BAFA sowie der KfW wurden nämlich zusammengefasst. Dazu finden Mitglieder nach dem Einloggen im Downloadcenter umfassendes Material (Suchwort dort: Heizungssanierung). Im Januar-Rundschreiben Technik ist auch noch einmal alles zusammengefasst.

Flyer für Ihre Kunden: Was Verbraucher wissen müssen

Zu den neuen Förderrichtlinien haben Immobilienbesitzern naturgemäß jede Menge Fragen. Als kompetenter SHK-Betrieb sollte man daher Rede und Antwort stehen können, oder noch besser, die eigenen Kunden proaktiv informieren.

Dafür hat der Fachverband eine Verbraucherinformation entworfen, die SHK-Innungsfachbetriebe ebenfalls im Downloadcenter in der genannten Rubrik herunterladen können. Nach Ergänzung der Betriebs-Kontaktdaten lässt sich das Info-Blatt an Kunden verteilen oder versenden.

Informationen: www.fvshkbw.de